Geld und Finanzierung

Meist ist der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung ein finanzieller Kraftakt. Und wenn Sie nicht gerade ein Krösus sind, müssen alle verfügbaren Reserven zusammen gekratzt werden. Nachdem in den meisten Fällen die vorhandenen Eigenmittel nicht ausreichend sein dürften, benötigen Sie zusätzlich Baudarlehen oder Hypothekendarlehen. Vielleicht werden Sie von Ihren Eltern oder Verwandten finanziell unterstützt, doch im Regelfall müssen Sie auf Finanzierungsinstitute zurückgreifen. Hierzu bieten Ihnen Banken, Sparkassen und Bausparkassen Ihre Dienste an. Zunächst müssen Sie folgende Parameter prüfen:

· verfügbares Eigenkapital,

· mögliche Monatsbelastung,

· Gesamtbaukosten,

· Grundstückskosten/Grundstücksanteil.

 

Das Annuitätendarlehen

ist die bekannteste Art der Finanzierung. Ihre Darlehenssumme wird mit dem vereinbarten Zinssatz auf die gesamte Laufzeit hochgerechnet. Daraus zahlen Sie dann eine monatliche, gleich bleibende Rate, die Annuitätsrate. Diese Rate beinhaltet sowohl Zinsen als auch Tilgungsbeiträge. Beteiligen Sie auch den Staat an Ihrer Finanzierung. Mit KfW-Krediten und anderen öffentlichen Mitteln wird so manche Belastung erträglicher.

 

Die Belastungsgrenze

Den Geldgebern ist an soliden Schuldnern gelegen. Deshalb achten diese auf die so genannte Belastungsgrenze. Damit ist der Betrag Ihres Monatseinkommens gemeint, den Sie problemlos jeden Monat zurückzahlen können. Dieser Betrag muss so bemessen sein, dass nicht jede unvorhergesehene Ausgabe Ihre Finanzierung platzen lässt - ein wenig Spielraum ist unbedingt notwendig.

 

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze gibt an, bis zu welchem Prozentsatz ein erstrangiges Darlehen ausgegeben werden kann. Die Beleihungsgrenze für erstrangige Realkredite (Hypothekendarlehen) liegt bei 60 Prozent des Beleihungswertes. Hypothekenbanken geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten - in der Regel bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes und oft gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag (Nachrangfinanzierung).

 

Vorsicht, Fallen

In diese Falle sind schon viele getappt: Fehleinschätzungen beim tatsächlichen finanziellen Aufwand für den Erwerb von Wohneigentum. Allein mit dem Preis von Haus, Wohnung und Grundstück ist es nicht getan. Besonders verhängnisvoll wirkt sich aus, wenn bereits Verträge mit Kreditinstituten zur Hausfinanzierung abgeschlossen wurden und die zusätzlich entstehenden Kosten nicht durch Rücklagen gedeckt sind:

> Makler-Gebühren (3,5 bis 7 Prozent)

> Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent)

> Notargebühren (bis zu zwei Prozent)

> Umzugskosten

> Renovierungskosten

> Versicherungen (z. B. Brand- u Gebäudeversicherung),

> Erschließungskosten

 

Doch ganz auf sich alleine gestellt sind Sie in der Regel nicht:

Häufig beteiligt sich der Staat oder Ihr Arbeitgeber an Ihrer Immobilien-Finanzierung. So ist die monatliche Belastung geringer. Profitieren können Sie unter anderem von folgenden Fördertöpfen:

 

Günstige Kredite vom Staat

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Bauherren mit zinsvergünstigten Krediten. Die Zinsen liegen - insbesondere bei umweltbewusster Bauweise - teilweise deutlich unterhalb des marktüblichen Niveaus. Sparen können Sie auch mit Eigenleistungen. Allerdings sollten Sie sich nicht dabei überschätzen. Banken akzeptieren in der Regel Eigenleistungen in Höhe von zehn bis fünfzehn Prozent der Bau- oder Kaufsumme.

 

Wohnungsbauprämie

8,8% gibt es vom Staat auf zusätzliche eigene Sparleistungen von jährlich bis zu 512,- Euro bei Alleinstehenden und 1.024,- Euro bei Verheirateten. Für die Prämie gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Diese Förderung können alle ab 16 Jahren erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600,- Euro (allein stehend) bzw. 51.200,- (verheiratet) liegt. (das Bruttoeinkommen deutlich höher sein.) Sparzulage Bei der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen auf Ihren Bausparvertrag hilft der Staat mit 9% auf bis zu 470,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird das Sparen in Investmentfonds mit 18% auf bis zu 400,- Euro im Jahr gefördert Für die Prämien gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Diese Förderung gilt für Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17.900,- Euro (allein stehend) bzw. 35.800,- Euro (verheiratet) liegt. Aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge kann das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich höher sein. Darüber hinaus gibt es für einkommensschwache Bürger spezielle Förderprogramme. mehr unter www.labo-bayern.de und www.foerderdatenbank.de

 

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