Grund und Boden:

Bauland ist rar und meist auch teuer. Neben privaten Anbietern und Maklern können Sie Bauland bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erwerben. In den Flächennutzungsplänen sind Baugebiete und Bauerwartungsland ausgewiesen. Viele Gemeinden verkaufen einen Teil ihrer Grundstücke nicht, sondern verpachten diese. Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um das Erbbaurecht, früher auch Erbpacht genannt. Dabei ist oft eine einmalige Einstandszahlung zu leisten und eine jährliche Pacht über einen bestimmten Zeitraum (üblich sind z.B. 99 Jahre) zu zahlen.

Der Erbbauberechtigte darf dann auf dem gemieteten Grund und Boden ein Haus errichten und zahlt einen jährlichen Erbbauzins in Höhe von ca. 3 - 5 % des Grundstückswertes. Diese Form kommt demjenigen Bauherren entgegen, dessen verfügbare Mittel knapp bemessen sind.

Wer bei der Grundstückssuche geschickt zu Werke geht, kann positive Überraschungen erleben. Die Preise für Grund und Boden sind in den letzten Jahren explodiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Grundstücke in ländlichen Gebieten billiger den Besitzer wechseln als kleine Parzellen in den Ballungszentren, welche Spitzenpreise kosten. Die Preise schwanken, entsprechend der Qualität des Grundstücks und der Nachfrage, regional sehr stark. Die statistischen Durchschnittswerte für baureifes Land sind nur wenig hilfreich, da sie die örtlichen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Einen Preisüberblick geben neben Banken und Maklern z.B. für den Bereich von kreisfreien Städten oder Landkreisen unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Von deren Geschäftsstelle kann man Auskunft über diese Bodenrichtwerte verlangen.

Die Suche nach einem geeigneten Grundstück kann sehr zeitraubend sein. Ganz ausschlaggebend für den Preis ist die Lage! Um vor unliebsamen Überraschungen (Grundwasser, Bodenverunreinigungen etc) verschont zu bleiben, kann ein Bodengutachten sehr sinnvoll sein. Für Grundstückskäufe ist immer ein notarieller Vertrag notwendig!

Mit 3,5 % Grunderwerbsteuer greift Ihnen Vater Staat außerdem in die Tasche. Und wenn die Gemeinde/Stadt nicht von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, steht dem Grundstückskauf nichts mehr im Wege. Nicht zu vergessen sind die Erschließungskosten. Neben den Hausanschlusskosten (innere Erschließung) z.B. Kanal, Wasser, Strom, Gas, Telefon, Kabelfernsehen etc. fallen meist noch weitere Erschließungskostenbeiträge nach BauGB (Baugesetzbuch) und Herstellungskosten nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen an. So kalkulieren Sie Ihre Kosten:

 Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten   

 in Euro

  Ø       Grundstückskaufpreis  

Ø       Grunderwerbsteuer (3,5%)

 

Ø       Notar-, Gerichts- u. Grundbuchkosten (ca. 1,5%)

 

Ø       Maklergebühren

 

Ø       Vermessungskosten

 

Ø       Nachfolgelasten

 

Ø       Kosten für die Erschließung

 

Ø       Kanal

 

Ø       Wasser

 

Ø       Gas

 

Ø       Strom

 

Ø       Straßenkosten

 

Ø       Ggf. Kosten für Bodenuntersuchung

 

Ø       Gesamtkosten

 

 

 

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