Tipp der Woche
Investitonszuschüsse des BAFA
Im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Investitionszuschüsse. Gefördert werden vor allem Solarkollektoranlangen, Holzheizungen und effiziente Wärmepumpensysteme. Für eine Solaranlage zur Raumheizung gibt es mindestens 1.500 Euro, für einen Pelletkessel mit Pufferspeicher mindestens 2900 Euro und für Erd- oder Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher mindestens 3300 Euro.
Einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro erhält man, wenn man eine neue Heizung mit einer Solaranlage kombiniert. Das gilt auch für Öl- und Gasbrennwertkessel. Ein spezielles Förderprogramm mit Zuschüssen ab 1500 Euro aufwärts gibt es für kleine Blockheizkraftwerke.
Infos und Antragstellung beim BAFA unter www.bafa.de
Mit zinsgünstigen Darlehen oder einem Investitionszuschuss unterstützt die KfW im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" auch die Erneuerung der Heizungsanlage.
weiter Infos unter www.foerderbadata.de (Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall)
Neuer KfW-Kredit für Solarspeicher seit 1. Mai
Seit 1. Mai 2013
fördert die KfW mit ihrem neuen Programm "Erneuerbare Energien - Speicher" die
Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer
Photovoltaik-Anlage. Wer eine Photovoltaik-Anlage oder energetische
Modernisierungsmaßnahmen am Haus plant, sollte sich im Vorfeld unbedingt über
seine Fördermöglichkeiten informieren.
(Quelle: Immobilienscout24) zu KfW-Förderprogrammen
VPB: Ab 2013 muss Energieausweis vorgelegt werden
Wer jetzt noch keinen Energieausweis für sein Haus hat, sich aber mit dem
Gedanken trägt, sein Haus oder einen Teil davon zu vermieten oder zu verkaufen,
der sollte sich bald einen Energieausweis ausstellen lassen, rät der Verband
Privater Bauherren (VPB), denn wenn Interessenten nach diesem Papier fragen,
muss der Verkäufer oder Vermieter es ihnen unverzüglich vorlegen. Andernfalls
kann Bußgeld bis zu 15.000 EUR fällig werden.
Der energetische Zustand einer Immobilie wird in einem Energieausweis auf vier Seiten dokumentiert.
Auf der ersten Seite eines Energieausweises findet man allgemeine Angaben zum Gebäude. Dazu gehören unter anderem die Adresse, der Typ, das Baujahr, wie auch Angaben zur Gebäudenutzfläche und der Anlagentechnik. Ferner sind Hinweise aufgeführt, die Aussagen zur Verwendung des Ausweises machen und Angaben zur energetischen Qualität einer Immobilie machen. Gegebenenfalls kann dem Papier auch ein Foto der betreffenden Immobilie beigefügt werden.
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis:
Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den Energiebedarf einer Immobilie wieder. Unter Normbedingungen wird der individuelle Bedarf des Gebäudes berechnet und orientiert sich dabei an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie wie auch der Anlagentechnik. Dabei stehen diese Werte in Unabhängigkeit von der Zahl der Bewohner und deren individuellen energetischen Gebrauchsgewohnheiten. Auf diese Weise werden objektiv Werte wieder gegeben, die es ermöglichen, einen neutralen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen. Hinzu kommt, dass eine informative Ausgangsbasis geschaffen wird, um eine gezielte Energieberatung in Bezug auf eine Sanierung in Anspruch zu nehmen. Für neu errichtete Gebäude, für An- und Ausbauten und Modernisierungen gilt, dass im Verlauf einer Berechnung durch einen Ingenieur der Energieausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs erstellt werden muss.
Verbrauchsausweis:
Wer einen Energieausweis benötigt, kann auf eine Datenbank von Ausstellern zugreifen, die von der Deutschen Energie- Agentur (dena) gepflegt wird. Dort sind Energieausweisaussteller gelistet, die nach §21 und § 29 der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch dazu berechtigt sind. Interessenten können problemlos nach der Eingabe ihrer eigenen Postleitzahl einen Anbieter in der heimischen Region finden.
(Quelle: immoscout24)
Wenig Interesse an Heizungsmodernisierung..
1.740 Euro zahlt ein Hausbesitzer durchschnittlich für Heizung und Warmwasser im Jahr. Zwei Drittel der Eigenheime müssten dringend modernisiert werden, um die Energiewendeziele zu erreichen. "Bisher empfinden allerdings nur ein Drittel der Hausbesitzer ihre Energiekosten als zu hoch", berichtet Immobilienexperte Dr. Christian Schröder über die Studie LBS-Energiewende. Entsprechend gering ist die Bereitschaft der befragten 2.300 Eigenheimbesitzer, den Energieverbrauch zu senken: Nur ein knappes Viertel plant in den nächsten drei Jahren eine energetische Modernisierung, bei den über 65-Jährigen sind es gerade noch 16 Prozent. Dass die Energiewende vor allem auch Einstellungssache ist, zeigen die Argumente der Modernisierungsgegner: Die Hälfte der Eigenheimbesitzer glaubt, bereits genug getan zu haben, sogar 61 Prozent sehen den privaten Verbrauch als das geringste Problem der Energiewende an. Weitere Gründe sind die Angst vor dem finanziellen Aufwand und neuer Verschuldung. Immerhin 43 Prozent der Befragten glauben zudem, dass sich die Maßnahmen nicht rechnen. "Motivationshilfe könnten staatliche Anreizprogramme wie die diskutierte Abwrackprämie für Heizungs-Oldtimer bieten", so Schröder. Nicht einmal jeder 5. bevorzugt dabei allerdings steuerliche Abzugsmöglichkeiten oder vergünstigte Kredite – die derzeit extrem niedrigen Zinsen bieten hier ohnehin optimale Bedingungen. Mehr als die Hälfte wollen stattdessen direkte Zuschüsse. Dass man sich darauf nicht verlassen sollte, ahnt dennoch die Mehrheit: Drei von fünf Eigenheimern haben einen Bausparvertrag für künftige Modernisierungen. (Quelle: LBS)
Zinssenkung bei den KfW-Programmen zum Bauen und Modernisieren
Erneut senkte die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 6. Juni 2012 ihre Zinsen für die
Finanzierung energieeffizienter Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Bauherren und
Hauseigentümer können somit derzeit auf äußerst vorteilhafte
Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen. Das Programm "Energieeffizient
Sanieren" bietet nun in allen Laufzeitvarianten einen möglichen Effektivzinssatz
ab 1,00 %. Bereits Ende Mai wurden die Zinssätze im Programm "Energieeffizientes
Bauen" auf 1,71 % effektiv gesenkt. Hier fand nun eine weitere Minderung auf nun
sogar 1,51 % effektiv statt. Im Vergleich zum Vorjahr sank der Zinssatz somit um
1,78 Prozentpunkte. (Quelle: Immoscout24)
Steuerermäßigung für Gartenarbeiten
Der Frühling kommt immer näher, die Vorfreude auf den
Garten wächst. Wer seinen Garten umgestalten oder neu anlegen will, der
kann die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Denn Gartenarbeiten
werden als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt. In diesem
Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof (BFH) im letzten Jahr eine
Entscheidung zugunsten der Gartenfreunde getroffen.
Typische Arbeiten zur Pflege des Gartens, wie
beispielsweise Rasenmähen, Anpflanzungen etc. kann man als haushaltsnahe
Dienstleistungen über § 35a Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz bei
der Steuer geltend machen. Wenn man seinen Garten umgestalten oder neu
anlegen möchte, kann man die damit zusammenhängenden Kosten als
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen gemäß § 35a
Absatz 2 Satz 2 EStG steuerermäßigend geltend machen. Hierzu zählen zum
Beispiel Aufwendungen, die für das Versetzen von Grundstücksmauern im
Rahmen der Umgestaltung durchgeführt werden oder Kosten für neu
angelegte Wege. (Quelle: Immobilienscout24)
Neuerungen bei der KfW-Förderung
Die KfW-Bank bietet Eigentümern, die ihre Immobilie altersgerecht
umbauen oder energetisch sanieren möchten, zinsverbilligte Darlehen und direkte
Zuschüsse. Ende 2011 hat das staatliche Kreditinstitut zahlreiche
Förderkriterien reformiert und neue Programme aufgelegt. Im Ergebnis wurden die
Fördermittel für die Sanierung von Wohngebäuden ausgeweitet, mehr Geld für
energieverbessernde Maßnahmen bereitgestellt und das Programm zur
altersgerechten Modernisierung von Wohngebäuden fortgeführt. Die Neuerungen im
Überblick:
Typische Arbeiten zur Pflege des Gartens, wie beispielsweise Rasenmähen, Anpflanzungen etc. kann man als haushaltsnahe Dienstleistungen über § 35a Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz bei der Steuer geltend machen. Wenn man seinen Garten umgestalten oder neu anlegen möchte, kann man die damit zusammenhängenden Kosten als Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen gemäß § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG steuerermäßigend geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen, die für das Versetzen von Grundstücksmauern im Rahmen der Umgestaltung durchgeführt werden oder Kosten für neu angelegte Wege. (Quelle: Immobilienscout24)
Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss:
Die KfW-Bank erhöhte die Zuschüsse für Energieverbesserungen an Wohngebäuden auf bis zu 20 Prozent der Investitionssumme. Der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm 430 stieg auf 15.000 Euro. Einzelne Baumaßnahmen werden nunmehr mit 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, bisher lag dieser Satz bei 5,0 Prozent. Der maximale Zuschuss für Einzelmaßnahmen kletterte auf 3.750 Euro. Eine weitere Neuerung betrifft die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen. Diese werden ab April 2012 auch als Einzelmaßnahme gefördert. Die Optimierung umfasst unter anderem die Neueinstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung einzelner Heizungskomponenten und den Austausch alter Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen.
Baubegleitung: Das Förderprogramm 431 umfasst die Planung und Begleitung einer energetischen Sanierung durch einen Energieberater. Dessen Arbeit fördert die KfW jetzt mit einem Kostenzuschuss von 50 Prozent. Der Förderhöchstbetrag hat sich zum 1. Januar 2012 auf 4.000 Euro erhöht – bislang lag dieser Satz bei 2.000 Euro
KfW-Effizienzhaus-Denkmal:
Zum 1. April tritt das Programm „Effizienzhaus-Denkmal" in Kraft. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und ihre Energiebilanz verbessert, der kann künftig vergünstigte Zinssätze, Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Bei der Genehmigung der Fördermittel achtet die KfW vor allem auf die Senkung des Primärenergiebedarfs, eine komplette Fassadendämmung ist nicht mehr gefordert. Bislang wurden Fördermittel abgelehnt, wenn keine Wärmedämmung erfolgte. Künftig soll die Begleitung des Bauvorhabens durch einen Energieberater zur Pflicht werden Altersgerechter Umbau Barrierereduziertes Wohnen: Entgegen den ursprünglichen Planungen führt die KfW das Programm "Altersgerecht Umbauen" auch 2012 mit eigenen Mitteln fort. Unterstützt werden Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern, zum Beispiel der Umbau von Bädern, die Verbreiterung von Wohnungsfluren, der Einbau von Aufzügen oder der Anbau von Balkonen. Neu ist die Einführung des Förderstandards "Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen mit dem Ziel eines weitgehend barrierereduzierten Hauses Eigentumserwerb Wohneigentum: Immobilienkäufer erhalten im Programm "Wohneigentum" nur noch zinsgünstige KfW-Darlehen bis zur Höhe von 50.000 Euro, bislang waren 75.000 Euro möglich. Andererseits entfällt die Einschränkung des Darlehenshöchstbetrags auf 30 Prozent der Anschaffungskosten. Für kleinere Immobilienkäufe ist dies ein Vorteil. Beispiel: Kostet ein Objekt 100.000 Euro, so sind jetzt bis zu 50.000 Euro Förderdarlehen möglich, bislang waren es 30.000 Euro Um eine KfW-Förderung zu beantragen, müssen sich Immobilienbesitzer direkt an ihre Hausbank wenden.
(Quelle: KfW, Deutsche Bank)
Heizkostenersparnis
Durch einfache Verhaltensweisen lassen sich im Winter die Heizkosten deutlich senken, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Am wirkungsvollsten sei es, die Heizung nicht zu hoch einzustellen. Senkt man die Raumtemperatur nur um ein Grad, spare man jährlich sechs Prozent der Heizenergie ein. Außerdem sollten weder Möbel noch Vorhänge die Heizkörper verdecken, weil dadurch die Wärmeausbeute deutlich sinke. Lohnend sei der Einbau programmierbarer Thermostatventile. Sie lassen sich so einstellen, daß die Temperatur nachts und in Zeiten, in denen sich niemand in der Wohnung aufhält, automatisch absenken.
Bauherren können SCHUFA-Unternehmensauskunft anfordern.
Gute Nachrichten für Bauherren: Ab sofort können sich diese bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Auskünfte über Bauunternehmen einholen. Dieser Service lohnt sich für Interessenten, die eine Immobilie bauen oder sanieren und sich vorab über die wirtschaftliche Lage ihres Baupartners informieren möchten. SCHUFA-UnternehmensauskunftMit der SCHUFA-Unternehmensauskunft wird das Risiko vermindert, Opfer einer Bauträgerinsolvenz zu werden. (Quelle: SCHUFA Holding AG) Mit der Unternehmensauskunft wird das Risiko vermindert, Opfer einer Bauträgerinsolvenz zu werden, laut Statistischem Bundesamt betrug die Gesamtzahl aller Insolvenzen im Jahr 2010 immerhin 168.458 Fälle. Es lohnt sich also, ein paar Euro zu investieren, um so die Gefahr eines potentiellen Verlustes zu verringern. Innerhalb der Unternehmensauskunft werden die wichtigsten, wirtschaftlich relevanten Informationen aufgezeigt: Dazu gehören unter anderem Stammdaten über die Existenz des Unternehmens, Bonitätsinformationen, Geschäftszahlen, Handelsregisterinformationen und Branchendaten.
Die Kosten für eine Registrierung bei der SCHUFA betragen 18,50 Euro. Pro Unternehmensauskunft werden dann noch einmal 28,50 Euro fällig.
(Quelle: Immobilienscout24)
KfW-Fördermöglichkeiten für Energiesparhäuser
Wer seine Bestandsimmobilie nach dem Effizienzhaus-Standard sanieren möchte, muss nicht zwingend einen hohen Kredit aufnehmen: Die KfW-Bankengruppe fördert das ökologische Wohnen für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie mit dem Programm 'Energieeffizient sparen' (Programmnummer 430). Der Zuschuss für ein Darlehen kann dabei bis zu 17,5 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Seit März 2011 fördert die KfW auch Maßnahmen, die einzelne bauliche Veränderungen am Wohnobjekt betreffen. Diese müssen zwingend die Energiebilanz des Hauses verbessern. Bei den baulichen Veränderungen kann es sich zum Beispiel um die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, der Erneuerung von Türen und Fenstern oder den Austausch der Heizungsanlage handeln. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten muss der Effizienzhausstandard von einem Sachverständigen bescheinigt werden. (Quelle: FTD)
Mit Wärmebildern Energielecks entlarven
Heizkosten fressen ein immer größeres Loch in den
Geldbeutel. Da lohnt es sich, auf eine ordentliche
Dämmung zu achten und Wärmebrücken zu vermeiden. Doch
viele Eigenheimbesitzer kennen die energetischen
Schwachstellen ihres Hauses nicht. Hier kann eine
Thermografieaufnahme mit einer Infrarot-Spezialkamera
aufklären. Das bei Nacht und Minusgraden angefertigte
Infrarotbild dokumentiert undichte Fenster, ungedämmte
Heizkörpernischen und Rollladenkästen.
Die Energielecks sind für das menschliche Auge nicht zu
erkennen. Aber die Thermografieaufnahme zeigt, wo viel
Wärme entweicht und wie es um die Dämmung von Dach und
Fassade steht.
Die Aufnahmen liefern konkrete Hinweise, ob und an
welchen Gebäudeteilen sich eine Modernisierungsmaßnahme
lohnt. Aber die Auswertung der bunten Bilder erfordert
ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung.
Schlüsselfertiges Bauen mit Bauträgern
Vertragsverhandlungen Denken Sie immer daran: Nur vor der
Unterschrift können Sie Ihren zukünftigen Bauvertrag mit gestalten. Lassen
Sie sich deshalb zeitlich nicht unter Druck setzen. Besuchen Sie
Referenzobjekte des Anbieters und sprechen Sie mit ehemaligen Bauherrn über
ihre Erfahrungen mit dieser Firma. Schauen Sie sich die juristischen
Klauseln (das Kleingedruckte) und die so genannte Baubeschreibung
(detaillierte Angaben zur Ausstattung des Hauses) genau an. Achten Sie dabei
auch auf die Aufgaben, die sie als Bauherr übernehmen sollen. Bei Zweifeln
sollten Sie die Unterlagen unbedingt von einem unabhängigen Experten prüfen
lassen. Bestehen Sie darauf, dass die Firma Ihnen die Termine für Baubeginn,
Bauabnahme, Fertigstellung nennt. Am besten halten Sie auch diese Daten
vertraglich fest. Denn nur was im Vertrag steht, können Sie später auch
einfordern. Was nicht aufgeführt wird, kann im Nachhinein zu rechtlichen
Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und dem Hausanbieter führen.
Festpreis Prüfen Sie penibel, welche Leistungen der Festpreis
einschließt. Sonst kann es hinterher zu teuren Überraschungen kommen: Zum
Beispiel, dass Sie die Erschließungskosten des Grundstücks zusätzlich
bezahlen müssen. Erst wenn Ihnen alle Angaben vorliegen, können Sie eine
risikofreie Finanzierung sicher stellen und Nachfinanzierungen vermeiden.
Baubeschreibung Eine gute Beschreibung führt sämtliche Leistungen und
Materialien sowie deren Preise auf. Unvollständige Angaben bergen ein hohes
Risiko, da der Anbieter nur verpflichtet ist, die im Vertrag erwähnten
Arbeiten auszuführen. Deshalb ist es unerlässlich, die Baubeschreibung
penibel zu kontrollieren. Auch dabei kann es sich lohnen, Experten
einzubeziehen. Sonst droht womöglich, etwa die Fliesenarbeiten selbst
organisieren und separat bezahlen zu müssen..
Sonderwünsche Sprechen Sie mit dem Bauträger über all Ihre
Vorstellungen, die durch die Baubeschreibung nicht abgedeckt sind. Klären
Sie genau ab, ob sich diese Sonderwünsche realisieren lassen und welchen
Aufpreis ihr Vertragspartner dafür verlangt. Achten Sie darauf, dass diese
Änderungen in der Baubeschreibung konkret genannt werden.
Qualitätssicherung Eine sorgfältige Baubegleitung ist die
Voraussetzung dafür, schließlich in ein solides Haus ohne Mängel
einzuziehen. Bei den einzelnen Abnahmen während der Bauphase und bei der
Schlussabnahme ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Architekten
begleiten zu lassen, der Ihre Interessen auf der Baustelle vertritt. Der
Experte stößt vielleicht auf undichte Stellen, die ihre
Heizkosten stark erhöhen. So kann sich die Ausgabe für den Fachmann
rasch bezahlt machen. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Freie Schornsteinfegerwahl
Ende November 2008 wurde das deutsche Schornsteinfegergesetz durch das
Schornsteinfegerhandwerksgesetz abgelöst. Dieses Gesetz wurde von der
Bundesregierung auf Druck der EU erlassen, um EU Ausländern zu ermöglichen,
Schornsteinfegertätigkeiten auch in Deutschland anbieten zu dürfen.
Bis Ende 2012 gelten in der BRD Übergangsbestimmungen, die es deutschen
Schornsteinfegern untersagt, in Konkurrenz selbstständig Dienstleistungen in
Schornsteinfegerhandwerk anzubieten.
Der Gesetzgeber hat allerdings für EU Schornsteinfeger erhebliche bürokratische
Hürden aufgebaut.
Was müssen sie tun, um den Schornsteinfeger zu wechseln:
Zukünftig müssen die Bürgerinnen und Bürger den Schornsteinfeger selbst mit der
Durchführung von Kehr – und Überprüfungstätigkeiten beauftragen.
Hierzu hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der zuständige
Bezirksschornsteinfegermeister, den Betreibern sogenannter Feuerstätten
(Heizungen, Öfen etc.) einen Feuerstättenbescheid auszustellen hat, den der
Betreiber der Feuerstätte bei diesem beantragen muss.
Dieser Feuerstättenbescheid kann, wenn keine Feuerstättenschau ansteht, von
Bezirksschornsteinfegermeister auf der Grundlage der Daten des Kehrbuches
erstellt werden.
Stellt der Bezirkschornsteinfegermeister fest, dass bei ihnen eine
kostenpflichtige Feuerstättenschau ansteht , sollten sie in jedem Fall prüfen,
wann der Bezirkschornsteinfegermeister die letzte sogenannte Feuerstättenschau
in das Kehrbuch eingetragen hat.
Dies können sie auch bei der zuständigen Aufsicht im Kreis feststellen lassen.
Im Feuerstättenbescheid wird festgelegt, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt
durchzuführen sind.
Möchten Sie einen freien Schornsteinfeger, so übersenden sie diesen Bescheid mit
einem schriftlichen Auftrag an diesen.
Die freien Schornsteinfeger werden mit ihnen einen Termin zur Erledigung der
Arbeiten vereinbaren.
Der Bezirkschornsteinfegermeister wird vom Betreiber, oder , wenn damit
beauftragt, vom freien Schornsteinfeger mittels eines Formblattes darüber
informiert, dass er die Arbeiten zum vorgeschriebenen Zeitpunkt durchführen
wird, bzw. durchgeführt hat.
Die Rechnungen werden transparent und nachvollziehbar erstellt, sodass sie einen
Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeit haben. Außerdem haben sie
Einsicht in eine Preisleiste, in der die Kosten für die Dienstleistungen
aufgelistet sind. Mit der Beauftragung des freien Schornsteinfegers schließen
sie einen Werkvertrag, wie er obligatorisch zwischen Handwerkern und Kunden
abgeschlossen wird.
Die freien Schornsteinfeger übernehmen selbstverständlich wie jeder andere
Handwerker die Garantie für ihre Tätigkeit und haften für etwaige Schäden im
Rahmen der von ihnen durchgeführten Arbeiten. Somit sind eventuelle
Befürchtungen, der freie Schornsteinfeger könnte seine Arbeiten nicht
sachgerecht durchführen unbegründet.
Die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften obliegt nach wie
vor dem Eigentümer bzw. Betreiber der Feuerstätte. Wenn sie die erforderlichen
Arbeiten nicht zu den vorgeschriebenen Terminen durchführen lassen, ist der
Bezirkschornsteinfeger zu einer Ersatzvornahme berechtigt.
Die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten der Bezirksschornsteinfeger beschränken
sich ab 2013 auf Bauabnahmen, Feuerstättenschau und Führung des Kehrbuches.
Folgende Bescheinigungen werden für den Schornsteinfegerwechsel dringend
benötigt:
1. Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
(Grundlage) Diese hat Ihre zuständiger BSFM Ihnen auf Wunsch auszuhändigen!
2. Feuerstättenbescheid des bisherigen Bezirksschornsteinfegermeisters
(Grundlage) Kostenpunkt ca.12 €
3.Die Rechnung des Bezirksschornsteinfegermeisters in Kopie (Kalkulation) Ihre
letzte Rechnung Ihres BSFM.
4. Messbescheinigung in Kopie (Datenerfassung) Die der letzten
Messung, Überprüfung
Quelle u. weitere Informationen unter:
www.freieschornsteinfegerwahl.de
Zuschuss für altersgerechte Umbauten
Für altersgerechte Umbaumaßnahmen können Sie von der KfW-Förderbank ein zinsgünstiges Darlehen oder einen Zuschuss erhalten. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Benötigen Sie kein Darlehen, können Sie ab einer Investition von 6.000 Euro einen Zuschuss von fünf Prozent beantragen. (max. 2.500 Euro je Wohneinheit) Gefördert werden alle Maßnahmen, die Barrieren in Haus und Wohnung reduzieren oder beseitigen. Dazu gehören zum Beispiel die Beseitigung oder Überbrückung von Stufen, die Verbreiterung von Türen oder der Einbau bodengleicher Duschen im Bad. Die Förderung ist unabhängig vom Alter des Hauseigentümers. Ausführliche Infos gibt es bei der KfW: www.foerderdatenbank.de
Pfusch am Bau:
Zunächst sollten Handwerkerleistungen grundsätzlich im Anschluss geprüft und begutachtet werden. Wenn ein Mangel festgestellt wird, reicht es in vielen Fällen schon aus, den Handwerker darauf aufmerksam zu machen und ihn zur Nachbesserung aufzufordern. Wer gleich mit der juristischen Keule droht oder sofort versucht, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder gar einzubehalten, erreicht in der Regel weniger als mit dem Versuch des Dialogs. Der Handwerker sollte zur gemeinsamen Begutachtung des Mangels hinzugezogen werden, um den Sachverhalt zu klären und eine Nachbesserung zu vereinbaren - selbstverständlich sollte die Abnahme einer mangelhaften Handwerkerleistung verweigert werden. Die Kosten hierfür muss bei mangelhafter Ausführung nach § 635 Abs. 2 BGB grundsätzlich der Handwerker tragen - das beinhaltet auch zusätzliche Material-, Wege- und Transportkosten sowie den zusätzlichen Arbeitszeitaufwand. Das Recht zur Nachbesserung steht dem Handwerker aber auch grundsätzlich zu - verweigert der Auftraggeber dies oder mindert das Entgelt, besteht die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche zu verlieren. Diese entfällt nur dann, wenn eine Nachbesserung technisch unmöglich oder das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Handwerker bereits nachhaltig gestört ist. Ist eine Nachbesserung nicht völlig unmöglich, sollte dem Handwerker zumindest die Möglichkeit für einen zweiten Versuch gegeben werden, um einen langen Zivilprozess zu vermeiden. Wenn aber alle Stricke reißen, empfiehlt es sich, den Rechtsweg zu gehen und den Handwerker in die Schadensersatzpflicht zu nehmen. (Quelle: Immoscout24)
Zuschuss für den Heizkeller:
Sie verstecken sich im Keller und fressen Strom in rauen Mengen: Pumpen, die das Wasser in der Zentralheizung umwälzen, sind einer der größten Stromverbraucher im Haus. Viele sind völlig veraltet, viel zu groß oder arbeiten rund um die Uhr, obwohl nachts nicht geheizt wird. Wer sich von solchen Ungetümen trennt, senkt die Stromkosten deutlich: Gegenüber einer alten Standardpumpe mit 90 Watt Leistung sparen moderne Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A zum Beispiel bis zu 90 Prozent Strom und in einem Einfamilienhaus rund 80 Euro pro Jahr. Damit ist der Pumpentausch eine der effektivsten Möglichkeiten, Energie zu sparen und die Heizkosten zu drücken.
Die Anschaffung einer neuen Pumpe (Kostenpunkt inklusive Einbau circa 350 bis 500 Euro) wird von der staatlichen KfW-Förderbank mit mindestens 100 Euro (bis 400 Euro Anschaffungspreis) oder 25 Prozent der Kosten gefördert. Das Gleiche gilt für Warmwasser-Zirkulationspumpen. Den Antrag stellen Hausbesitzer mit der Rechnung und der Bestätigung des Handwerkers spätestens sechs Monate nach Einbau direkt bei der KfW. Den Antrag auf Zuschuss nach Programm 431 kann man online ausfüllen oder ein Antragsformular unter Tel. 01801/33 55 77 anfordern. (Focus-online)
Neue Informationspflichten für Handwerker
Am 17. Mai 2010 trat die
„Dienstleistungs-Informations-Verordnung“ in Kraft. Ab sofort müssen
grundsätzlich alle Dienstleistungserbringer (Handwerker) einem
Dienstleistungsempfänger (Kunde) vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages
oder vor Erbringung der Dienstleistung Informationen zur Person und zum
Unternehmen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen. Tut er dies
nicht automatisch oder nicht spätestens nach Aufforderung handelt er
ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Kürzung der Solarförderung
Der Bundestag hat am 6. Mai die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Durch die Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wird die Förderung von Solaranlagen auf Dächern um 16 Prozent und auf Freiflächen um 15 Prozent gekappt. Beides soll am 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Er wird sich aber Anfang Juni mit den Regelungen befassen. Ein möglicher Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gilt als ausgeschlossen.
"Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Sicher bauen
Das „verdeckte Bauherrenmodell“ funktioniert so: Eine Firma verkauft das Grundstück einzeln. Über den Hausbau wird mit einer zweiten Firma ein Werksvertrag abgeschlossen. Der Verbraucher ist hier nicht durch die Makler- und Bauträgerverordnung geschützt!
Und zwei Verträge heißt doppelte Anfälligkeit für Störungen: Geht irgendetwas mit dem Grundstück schief, kann nicht gebaut werden - wie bei den Bluhmkis. So hält Prof. Dr. Michael Westendorf vom Institut für Finanzmarktforschung und Qualitätssicherung (IFQ) an der Universität Witten-Herdecke das Modell schon beim Hausbau für gefährlich - und für ganz ungeeignet bei Eigentumswohnungen.
Im normalen Bauträgermodell kauft man dagegen mit einem einzigen Vertrag Grund und Haus. Gut ist hier: Durch die Makler- und Bauträgerverordnung sind die Verbraucher dabei nicht ganz schutzlos. Es gibt durchaus Vorschriften, die ihnen helfen. Etwa dabei, wann für was wie viel gezahlt werden muss. Zudem verlangt die Makler- und Bauträgerverordnung, die eingezahlten Gelder zu sichern. Leider gibt es Lücken. Etwa bei Insolvenz des Bauträgers - dann droht der Totalverlust der gezahlten Raten. Prof. Westendorf warnt: „Wenn bauabschnittsweise gezahlt wird, ist oft nicht sichergestellt, dass im Fall eines solchen Problems oder im Fall eines Rücktritts der Erwerber die verauslagten Zahlungen zurückbekommt.“
Es wird angeraten, dass die Erwerber, statt Vorauszahlungen zu leisten, mit einer Bürgschaft garantieren sollten, während des Baus nicht abzuspringen. „Die aus meiner Sicht aus sehr interessante Möglichkeit ist die Zahlung erst am Ende, wenn das Objekt fertiggestellt wird, das heißt man unterliegt so diesem Leistungsstörungsproblem nicht“, so der Experte. „Der potenzielle Eigentümer wartet, bis das Objekt fertig ist, bis er es sehen kann, bis er es anfassen kann - und dann wird gezahlt.“ (Quelle: ard-ratgeber)
Neuer Energiestandard zum Jahreswechsel verspricht mehr Förderung für Bauherren
Anfang 2010 wird die KfW Bank die neue Förderstufe „Effizienzhaus 55“ für Neubauten einführen. Danach darf der maximale Energiebedarf des Gebäudes höchstens 55 Prozent des Wärmeenergieverbrauches eines Neubaus nach aktuellem Standard betragen. Gleichzeitig erhalten Bauherren Anreize in Form verbesserter Förderkonditionen. Energieberatung wird auch weiter bezuschusst.
Anforderungen für Neubauten steigen
Die Höhe der KfW-Förderung orientiert sich an der Energieeffizienz des Gebäudes. Je umweltfreundlicher das Gebäude, umso niedriger der Zinssatz öffentlicher Förderdarlehen. Aktuell können Bauherren Anträge nach dem Förderstandard „Effizienzhaus 70“ und „Effizienzhaus 85“ stellen. Das „KfW-Effizienzhaus 85“ wird in einer übergangsphase voraussichtlich noch bis zum 30. Juni 2010 angeboten und danach abgeschafft. Bei der neuen Förderstufe „Effizienzhaus 55“ wird die KfW Bank neue Darlehen vergeben, die um einige Zehntel günstiger sein werden als aktuelle Förderdarlehen nach Effizienzstandard 70 oder 85. Die genauen Konditionen werden mit Einführung der neuen Förderstufe bekannt gegeben.
Energieberatung für Altbauten ausgeweitet
Für die energetische Sanierung von Altbauten gelten künftig die KfW-Förderstufen „Effizienzhaus“ 85, 100, 115 und 130. Die schwächste Förderstufe, „Effizienzhaus 130“, läuft voraussichtlich Mitte 2010 ersatzlos aus. Neben vergünstigten Zinssätzen fördert die KfW umweltfreundliche Baumaßnahmen zusätzlich mit Zuschüssen von bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, maximal 15.000 Euro. Bei Nachweis der Einhaltung der KfW-Anforderungen sind Tilgungszuschüsse von bis zu 15 Prozent des zugesagten Kreditbetrags möglich. Bei Sanierungen wird die Energieberatung durch die öffentliche Hand bezuschusst. Das ursprünglich Ende 2009 auslaufende Programm wurde jetzt bis zum Jahr 2014 verlängert. Ein Energie-Gutachten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus schlägt mit etwa 600 bis 700 Euro zu Buche, der öffentliche Zuschuss beträgt 300 Euro. Wird das Gebäude zusätzlich auf Luftdichtheit geprüft, erhöht sich die Förderung um 100 Euro. Die Fördermittel brauchen Bauherren nicht selbst zu beantragen, dies geschieht durch den Energieberater. KfW-Fördermittel decken allerdings nicht den Gesamtaufwand, sondern sind auf einen Teil der Bau- oder Sanierungskosten beschränkt. Der größere Teil der Finanzierung erfolgt in der Regel über Bauspar- oder Hypothekendarlehen. Wie zinsvergünstigte KfW-Förderdarlehen optimal in das Finanzierungspaket eingebunden werden können, erfahren Bauherren im Gespräch mit ihrer Hausbank. (Quelle: KfW)
Energieausweis
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer und Vermieter im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung verpflichtet, dem potentiellen Käufer bzw. Mieter einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen. Der Gebäudeenergieausweis wird dabei nicht für einzelne Wohnungen erstellt, sondern nur für ganze Gebäude. Der Gebäudeenergieausweis wird in Form von zwei Ausweisarten zum Einsatz kommen: als verbrauchsorientierter Ausweis und als bedarfsorientierter Ausweis. Was heißt das? Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der zurückliegende, tatsächlich angefallene Energieverbrauch eines Wohngebäudes gemessen. Beim bedarfsorientierten Ausweis wird eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs erstellt. Welche Ausweisart für welchen Fall zu wählen ist, wurde folgendermaßen festgelegt: Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen, die zudem vor der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung erstellt wurden (Einreichung des Bauantrags vor dem 01. November 1977), muss zwingend ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Häuser, deren Bauantrag ab dem 01. November 1977 eingereicht wurde oder zwischenzeitlich entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden sowie generell alle Häuser mit mehr als 4 Wohnungen, können entweder nach dem bedarfsorientierten oder nach dem verbrauchsorientierten Energieausweis bewertet werden. Wer allerdings staatliche Förderungen beanspruchen will – z. B. im Zuge einer Ausweisausstellung oder späteren Modernisierung – wird generell einen bedarfsorientierten Ausweis vorlegen müssen. überhaupt keinen Gebäudeenergieausweis benötigen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
Kosten
Der verbrauchsorientierte Ausweis ist deutlich günstiger als der bedarfsorientierte. Bei letzterem muss meist eine Begehung des Hauses durch einen Experten erfolgen, auch wenn diese nicht zwingend vorgeschrieben ist und der Eigentümer dem Experten alle Angaben und Nachweise auch auf andere Weise zur Verfügung stellen kann. Man sollte beim bedarfsorientierten Ausweis aber trotzdem mit Kosten von bis zu 300 Euro rechnen. Wichtig ist, dass dieser Betrag mit dem Energieberater vorher schriftlich festgelegt wird.
Aussteller
Es ist festgelegt, dass Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Weiterbildung sowie Architekten und Ingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation einen Gebäudeenergieausweis ausstellen dürfen.
Gebäudeenergieausweise sind zehn Jahre gültig. Ihre Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Nach zehn Jahren muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude dann verkauft werden soll. Bestandsschutz für bereits erstellte Gebäudeenergieausweise Gebäudeenergieausweise, die vor Einführung der detaillierte Regelungen 2008 ausgestellt wurden – auch verbrauchsorientierte für Gebäude, die nach der neuen Regelung eigentlich einen bedarfsorientierten Energieausweis bräuchten – behalten weiter Gültigkeit. (Quelle: LBS)
KfW-Darlehen erhalten neue Förderstufen
Im Zuge der neuen Energiesparverordnung hat die KfW-Bank ihre Förderprogramme überarbeitet. Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung bleibt weiterhin das „KfW-Effizienzhaus“. Die bisher an der EnEV 2007 ausgerichteten Förderstufen für die verschiedenen KfW-Effizienzhäuser werden ab Oktober in neue Standards auf Basis der EnEV 2009 überführt. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich: So darf ein KfW-Effizienzhaus 70 höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach der Energieeinsparverordnung errichteten Neubaus benötigen. Allerdings gelten jetzt die strengeren Anforderungen der EnEV 2009. Ab Oktober kommen neue Förderstufen hinzu. Insgesamt werden künftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Im Bereich Neubau umfasst die Palette jetzt die Förderstufen Effizienzhaus 55, 70 und 85, wobei das Effizienzhaus 55 erst Anfang 2010 eingeführt werden soll. Für energetische Sanierungen gelten künftig die Förderstufen Effizienzhaus 85, 100, 115 und 130. Allerdings sollen die Förderstufen Effizienzhaus 130 in der Sanierung und Effizienzhaus 85 im Bereich Neubau zeitlich befristet angeboten werden, nach Angaben der KfW voraussichtlich bis Mitte 2010. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sind während einer dreimonatigen übergangsphase bis zum 30.12.2009 Kreditanträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards möglich. Welche Förderung optimal zu welcher Baumaßnahme passt, können Interessenten bei einem professionellen Finanzierungsvermittler ihrer Hausbank erfragen. (Quelle: DB)
"Energieeffizient Bauen":
Dieser Förderschwerpunkt hat das KfW-Programm „ökologisch Bauen“ abgelöst. Gefördert werden Neubauprojekte mit hoher Energieeffizienz. Die KfW-Effizienzhäuser (55/70) dürfen in Primärenergiebedarf und Wärmeverlust 55 bzw. 70 Prozent der nach der gültigen Energieeinsparverordnung zulässigen Werte nicht übersteigen. Investoren erhalten langfristig zinsverbilligte Darlehen mit bis zu 30 Jahren Laufzeit. Die Darlehen können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe der Fördergelder die Aufwendungen nicht übersteigt. "Energieeffizient Sanieren": Das neue Programm ersetzt das bisherige CO2 Gebäudesanierungsprogramm. Neben der Modernisierung ist nun auch der Ersterwerb sanierter Gebäude oder Eigentumswohnungen förderfähig. Für Baumaßnahmen, die speziell der CO2-Einsparung dienen, kann man Darlehen mit zusätzlichem Zinsvorteil in Anspruch nehmen. Die Darlehenssummen wurden auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben, zudem ist die freie Wahl von einzelnen Sanierungsmaßnahmen zulässig. War früher die Mitwirkung von Sachverständigen bei allen Baumaßnahmen gefordert, so sind sie jetzt nur noch bei der Sanierung von Altbauten auf Neubauniveau Pflicht. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Sanierungsarbeiten von Fachunternehmen durchgeführt werden müssen. (Quelle: Dt Bank)
Die neue Förderung für Wohneigentümer
Die Bundesregierung hat drei Milliarden Euro im Rahmen des ersten Konjunkturpakets für Wohneigentümer reserviert, um private Eigenheime beim Energieverbrauch auf den neuesten Stand zu bringen. Die Fördermittel fließen in Form von zinsgünstigen Darlehen und direkten Zuschüssen. Damit Eigentümer flexibel und schnell reagieren können, wurden bisherige Programme in kleinere Sanierungspakete aufgeteilt und neue Förderschwerpunkte festgelegt. Neu ab 2009 ist, dass im Rahmen des Programms "Wohnraum Modernisieren" jetzt auch Einzelmaßnahmen mit zinsgünstigen KfW-Krediten gefördert werden, etwa die Erneuerung von Fenstern, der Einbau eines Brennwertkessels oder die Sanierung von Fußböden und Dächern. Bislang flossen Fördergelder meist nur für umfangreiche Maßnahmenpakete. Der neue Förderschwerpunkt "Altersgerechtes Umbauen" unterstützt Baumaßnahmen, die zum Abbau von Barrieren in Wohnungen, Häusern sowie dem Wohnumfeld führen. Ab dem 1. April 2009 ersetzt das Programm "Energieeffizient Sanieren" das bisherige "CO2-Gebäudesanierungsprogramm". Die wichtigsten Neuerungen: Neben Modernisierung ist nun der Ersterwerb sanierter Gebäude oder Eigentumswohnungen förderfähig. Die Förderhöchstbeträge werden auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben sowie die freie Auswahl von Einzelmaßnahmen zugelassen. CO2-Einsparungen im Rahmen der öko-Plus Variante sind künftig durch den Bund zusätzlich zinsverbilligt. Auch die Zuschüsse für Maßnahmen im Programm "Energieeffizient Sanieren" steigen, und zwar auf 7,5 Prozent der Investitionskosten. Hier liegt der Höchstbetrag jetzt bei 3.750 Euro. Die Kosten pro Einzelmaßnahme müssen allerdings mindestens 6.000 Euro betragen, sonst verweigert die KfW ihre Zustimmung. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften können neben der Förderung mit Kreditmitteln jetzt auch für einzelne Baumaßnahmen Zuschüsse erhalten. Wer sein Wohnhaus dämmt oder einen neuen Heizkessel einbaut kann bis zu fünf Prozent der Investitionssumme als direkten Zuschuss erhalten. Der Förderbetrag ist allerdings auf 2.500 Euro begrenzt. (Quelle: DB)
Pflichtanteil an Erneuerbaren Energien
Nach dem EEWärmeG muss bei Neubauten, die ab Januar 2009 fertig gestellt werden, ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien abgedeckt werden (Nutzungspflicht). Das bedeutet für Bauherren, dass sie den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen als verbindlichen Bestandteil in ihr Bauprojekt mit einzukalkulieren haben. Die Anforderungen an die Energieeinsparung in Gebäuden werden verschärft. In Neubauten und nach größeren Sanierungen soll sich der Energieverbrauch um 30 Prozent verringern.
Meldepflicht für Photovoltaikanlagen
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gehen, müssen der Bundesnetzagentur deren Standort und Leistung melden. Die Meldepflicht betrifft nur die Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.